Titelschutz
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist mit dem Psychotherapeutengesetz in Deutschland seit 01.01.1999 gesetzlich geschützt. Nur noch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten mit
Approbation sind berechtigt, diesen Titel zu führen

Dafür setze ich mich ein
„Jeder kann jederzeit etwas aus dem machen, was aus ihm gemacht wurde“
Lebens-Maxime
„Wir können nicht immer bestimmen, was uns im Leben begegnet, aber wir können lernen, damit positiv umzugehen“
Neue Erfahrungen wagen
„Im Hafen liegt ein Schiff sicher, aber dafür wurde es nicht gebaut“
Berufsrechtliche Anerkennung
Was Sie über meine berufsrechtliche Anerkennung wissen sollten
01.1999
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut, Regierungspräsidium Stuttgart (Deutschland)
05.2005
Kantonale Praxisbewilligung zur Ausübung der Tätigkeit als Psychotherapeut in Graubünden
01.2007
Fachpsychologe für Psychotherapie, Fachtitel der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP
Mitgliedschaft im Berufsverbänden
Seit 11.2006
Mitglied im Berufsverband Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
Die Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) ist seit ihrer Gründung 1987 der grösste Berufsverband von universitär ausgebildeten PsychologInnen in der Schweiz.




